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Herzlich Willkommen bei der Forschungsstelle für Sportrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln

Die Forschungsstelle für Sportrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ist zunächst ein Netzwerk der an sportrechtlichen Fragen interessierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Dem interdisziplinären Austausch kommt dabei eine herausragende Stellung zu.

Die Forschungsstelle ist Ansprechpartner für alle Interessenten an sportrechtlichen Fragen an der Universität zu Köln. Gerne beraten wir Sie zu Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Seminaren), Gutachtenanfragen, Forschungsaufträge und Promotionsvorhaben. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfragen die E-Mail-Adresse sportrechtSpamProtectionuni-koeln.de.

Aktuelles

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Das Logo des IFAM - The Football Moot

Anpfiff für den Football Moot Court – Jetzt bewerben!

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Prof. Dr. Alexander Scheuch) soll 2025 zum ersten Mal ein Team aus Bonner und Kölner Studierenden am Football Moot Court IFAM teilnehmen. Die Teilnahmemöglichkeit bietet Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M. als Geschäftsführer der Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln den Kölner Studierenden an. Dabei wird ein Verfahren vor dem Sportschiedsgericht CAS zu Fragen des Fußballrechts nachgestellt. Die Schriftsatzphase wird im Januar 2025 beginnen. Die Abschlussveranstaltung mit den mündlichen Verhandlungen findet voraussichtlich Ende April 2025 in Platja d’Aro an der Costa Brava statt. Nähere Informationen finden sich unter https://footballmoot.com/.

Für das Team werden sportrechtlich interessierte Studierende aus allen Abschnitten des Studiums gesucht.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an sportrecht@uni-koeln.de. Die Bewerbung muss auf Englisch verfasst sein und jeweils einen Lebenslauf sowie ein einseitiges Motivationsschreiben in der entsprechenden Sprache enthalten. Angaben im Lebenslauf sind wie üblich soweit zweckdienlich zu belegen (Praktikums-/Arbeitszeugnisse, Sprachzertifikate, etc.). Ihre Bewerbung muss bis zum 20. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) vorliegen.